The Graying of Germany, Teil A. … Historie von HausnotRuf und Pflegeversicherung

⇓Vorbemerkungen:  Wilhelm Hormann

Während meiner früheren, zunächst hospitierenden,  Tätigkeit   an einem konfessionellen Krankenhaus in Norddeutschland begann ich, ausgehend von meinen mehrjährigen beruflichen Erfahrungen in der  Stabsabteilung der  Konzern-zentrale eines   Autombilherstellers, dem in Stuttgart ansässigen ältesten Automobilhersteller  der Welt, mir Gedanken über dieses Hospital in Norddeutschland und  das Gesundheitswesen in Deurtschland zu machen.

Pro bono publico    initiierte ich 1977/78  ein Forschungsprojekt beim Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT   jetzt  BMBF)  in Kooperation mit dem Industrieunternehmen AEG -Telefunken/ ANT –Backnang.

Diese Gedanken  und Erkenntnisse  setzte  ich seit 1970 dann  in der folgenden Zeit weiterhin  bis gegenwärtig pro bono publico um. So ist  denn auch der Inhalt meiner  Webseite  zu verstehen. Diese ist noch im Aufbau und hat einen  umfangreichen  Literaturanhang, welcher nach und nach ergänzt wird.  

Als zentralem Kern aller   Überlegungen gehe  ich von der europäisch geprägten Wertekultur aus, die von Generation zu Generation  weiterzugeben ist.  Aus  ihr ergibt sich “Das Prinzip der rechten  Ordnung der Dinge”, aus dem sich unser aller  Tun und  Verhalten  für jeden von uns  ableiten lässt.

Durch  dieses  Forschungsprojekt  wurden initiiert und später eingeführt:

    die  Pflegeversicherung , die  1995 Gesetz wurde

•   ambulante, mobile medizische Pflegedienste in Deutschland

•   der HausnotRuf  in Deutschland und welteweit.

•   umfangreiche relationale Krankenhaus-Software zur besseren Ablaufsteuerung und     organisatorischen Vernetzung von stationären mit  ambulanten Versorgungseinrichtungen.   

  

Der Öffentlichkeit ist bisher  nicht  bekannt, dass dieses  eines der erfolgreichsten Forschungsprojekte des BMFT/BMBF mit weltweitem Echo   überhaupt  ist.   Wie von selbst  generierten sich  in der Bundesrepublik letztlich seit 1980/1995 ca. 350.000    in den ambulanten Diensten und  den HausnotRuf-Zentralen  ca. 15.000 Arbeitsplätze.

Der HausnotRuf wurde  mit dem Frankfurter  Innovationspreis der deutschen Wirtschaft 1982 ausgezeichnet.

Dieses  Forschungsprojekt  ermöglichte erst   die heutigen Strukturen  in  der ambulanten Betreuung Kranker  und Älterer in der gewohnten häuslichen Umgebung  und  erleichtert  vielen   Familien  schwierige  Versorgungs- und Finanzprobleme zu lösen “Die würdelose erste  (1.) Zeit der  Hypotheken”  aus einer  Pflegebedürftigkeit heraus pp”  sollte es zukünftig  nicht mehr geben  und die Familien deswegen nicht mehr verarmen;  das ist das  eigentliche Ziel der  Pflegeversicherung.

Einfach etwas tun  und Gerhirnjogging betreiben. Die  beruflich und privat  kumulierte  Lebenserfahrung   nutzen asiatische  Firmen   zum Fördern   des Seniorenprinzips, um so Verlässlichkeit  und   Kontinuität   betrieblicher  Abläufe  zu sichern.  Das bedeutet  für uns in Europa, bei signifikant gestiegener  Lebensewartung entsprechend tätig zu werden und unsere kumulierte Berufs- und Lebenserfahrung  entsprechend   für uns selbst auch  für die Gemeinschaft nach “dem Prnizipg der rechten Ordnung der  Dinge” einzusetzen  und zur Verfügung stellen.  Das ist ja  der Sinn dieser Webseite. 

Die  jetzt gegenwärtig  einsetzende    “würdelose  zweite (2.)  Zeit  der   Hypotheken, auch unter dem Rubrum  der  Altersarmut bekannt, braucht   von den Älteren nicht  einfach  klaglos  hingenommen  zu werden. Wir setzen  unser kumuliertes berufliches  und privates Wissen  einfach ein, wie in  meinem nachfolgendem praktischen Fall  dargestellt. Mit zunehmender  Lebenserwartung  müssen diese Lebenszeiträume auch entsprechend  finanziell  begleitet, finanziert  und gestaltet  werden. Das ist ein wirtschaftliches Instrumentarium, das die ältere Generation klug handhaben  und politisch auch einsetzen  muß.

Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit einer seriösen, fachlich kompetenten, also keiner simplen Fließband-Bank mit Monostruktur,   zusammenzuarbeiten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Karlsruhe  beachtet verstärkt  die Rechte der Bankkunden. 

Diese Strukturen sind nicht nur  aus  psychologischer  Sicht   sondern  auch  aus finanziellen  Erwägungen sinnvoller. Damit befasst sich diese Webseite  unter dem Oberbegriff „The Graying Of Germany- Das Grauwerden Deutschlands“ im Literaturanhang  Nr. 52 ; dabei geht um Einsparungen im Milliarden-Höhe seit 1995.

Ich wollte und habe bewiesen, dass meine   Thesen und  Ziele  aus den 1970-er Jahren,  mit den ehernen Grundsätzen  der sozialen Marktwirtschaft  und  dem Beachten des  “Prinzips der rechten Ordnung der Dinge“  durchaus vereinbar sind.   Dieses muss sich auch widerspiegeln in der Führungskultur, dem Umgang mit den Mitarbeitern.  Von alldem  handelt diese Webseite  und gibt im Literatur-Anhang praktische Hinweise.

Das Grauwerden Deutschlands-- Lösungsantworten seit 1980 Das Grauwerden Deutschlands/ The Graying Of Germany” habe ich dem Newsweek-Magazine vom 28.2.1977 entnommen. Unter diesem Rubrum sind alle meine Problemlösungen zusammen-gefaßt.                                              Die Soziale Marktwirtschaft kann ihre sozialen Fragen auch mit dem “Prinzip der rechten Ordnung der Dinge” sehr gut beantworten- wenn sie will und soll.

Die Antwort: Einfach etwas tun… …und  mutig und erfolgreich  experimentieren

neue flächendeckende  situationsgerechte Strukturen  im Gesundheits- und Sozialbereich  suchen  und herstellen,

so  z.B. neue Kommunikations-technologien, den Hausnot-Ruf nutzen   und

nach der Einführung der Pflegeversicherung in die Woh-nungen Älterer und Kranker gehen und diese dort  betreuen

Öffnung der Krankenhäuser für Logistik und ambulantes Tun   und dabei  fortschrittliche Führungskonzepte anwenden. Mobile ambulante gerontokranken-pflegerische Betreuung in Stadt und Land sichern

Die umgesetzten wichtigsten Experimente und Forderungen  seit  den 1970-er  Jahren  :
Öffnen  der  Krankenhäuser (auch der kirch-lichen)  in Deutschland  für die ambulante ärztliche, pflegerische  und gerontologische Betreuung  Älterer, Alleinlebender und Kranker.Entwicklung entsprechender Datenbank-programme  für die bessere Ablaufsteuerung einer Krankenhausbetriebsor-ganisation  auf relationaler Basis.

 Schaffen einer flächendeckenden bundesweiten  mobilen ambulanten pflegerischen Betreuung in der häuslichen Umgebung,  auch unter Einbeziehung der  Krankenhäuser.

 Konzipieren von Kommunikations- und Sicherheitstechnologien (z.B. Hausnot-Ruf) für diese ambulanten und familiere  Be-treuungssysteme (Pflegedienste) .

 Langfristiges finanzielles Sicherstellen dieser beiden Maßnahmen durch  Konzipierung und  Einführung  einer Pflegeversicherung.

Umsetzen dieser Thesen durch das von der Bundesrepublik in der Zeit von 1978- 1983 geförderten Forschungsprojektes „HausnotRuf“ konzipieren, entwickeln   und  in Deutschland einführen.  

Neben den Einzelpraxen der Ärzte  ent-stehen in Stadt und Land Gesundheits-zentren als Zusammenschluss  angestell-ter  wie auch niedergelassener Ärzte in einem Gebäude;

Kommunen stellen  Kassenärzte zur ärztlichen    Grundversorgung an. Sie  erhalten für kassenärztliche Tun angestellter Ärzte entsprechende Honorierungen von der KV (Kassenärztliche Vereinigung) .Beispiele: DDR  (später neue Bundesländer)  und  Doctors-Buildings in den USA. 

Transfer der alten Soziallehre  in die Krankenhaus- und betriebliche Gegen-wart; sie anreichern  mit Kenntnissen und Erfahrungen  aus fortschrittlichem Füh-rungswissen der Wirtschaft und   mit Unterstützung durch  entsprechende Kommunikationstechnologien, hin  zu einem fortschrittlichen sozialen  Interagieren.

 Beseitigen unsozialer, für Mitarbeiter  und Patienten nachteiliger,  Strukturen. Lösen  dieser  sozialen gesundheitlichen  Fragen  mit den  Mechanis-men der Sozialen Marktwirtschaft … unter Beachtung des   Prinzips der rechten Ordnung der Dinge“.

Das  Gesundheitssystem in Deutschland ist, vereinfacht gesagt, staatlich durch Gesetzgebung zweigeteilt, in einen stationären und einen ambulanten Bereich.  Im stationären Bereich  wird die Leistung  von den   etwa  2500  Krankenhäusern erbracht  und  im ambulanten Bereich von den freiberuflichen  niedergelassenen Ärzten, Apothekern sowie  Physiotherapeuten pp..

  • Die Krankenhäuser  rechnen  ihre  erbrachten Leistungen  direkt  für jeden Patienten  mit dessen Krankenkasse  ab.  Bis  2003  war  Abrechnungsgrundlage der Belegungs-/Berechnungstag. Je mehr Belegungs-/Berechnungstage durch lange Krankenhausaufenthalte   entstanden, umso mehr Geld erhielten die Krankenhäuser von den Krankenkassen. Das war die bekannte Kostenexplosion im Gesundheitswesen.  Es gab daneben noch einige administrative Maßnahmen wie die Budgetierung, eine mengenmäßige Festlegung  Krankenhausleistungen, die aber insgesamt kontraproduktiv war.  

Daher wurde dieses  Abrechnungssystem  dann später im  Jahre 2003    geändert.  Die Abrechnungsgrundlagen wurden zweigeteilt.  Einmal ist die  Unterbringung,  ähnlich einem Hotelpreis,  zu entrichten.  Daneben   werden,   jetzt entkoppelt,    die   medizinisch ärztlichen  Leistungen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer,  nach  Diagnosegruppen  (DRG) von den Krankenkassen vergütet.  Den Diagnoseaustausch  und die Abrechnungen übernehmen, beleglos,   die Computer.  Bleibt  ein  Patient länger als üblich  im Krankenhaus, erhalten diese dann aber nicht unbedingt  mehr Geld von den Krankenkassen.  Die Krankenhäuser sind notwendig  dazu gehalten  und haben  auch von selbst  ihre medizinischen Leistungsabläufe    optimiert.

Die  durchschnittliche Verweildauer  je Krankenhausausenthalt verringerte sich so von 11,5 (1995)   auf 7,6 Tage  (in 2012). Das ist ein Rückgang um -33,91 %. Die Anzahl  entsprechenden Belegungs-/Berechnungstage  verringerte sich  von 182,6 Mio. (1995) auf 142,0 Mio. (2012) das sind – 22,23 %  oder – 40,6 Mio. Belegungs-/Berechnungstage. ( Siehe Tabelle B 4 )

Dieses Verkürzen der Verweildauer ist im Wesentlichen  auf das parallele Einführen durch die  von der  Pflegeversicherung finanzierten Ambulanten Dienste und den Hausnot-Ruf´s  seit 1978  zurückzuführen.  Die  flächendeckend  im ganzen Bundesgebiet   entstandenen   ambulanten pflegerischen  Dienste, neben den eingebundenen  Familien,  und die  niedergelassenen Ärzte   konnten,  ohne Qualitätseinbuße für die Patienten, die Versorgungsaufgaben in der häuslichen Umgebung   übernehmen.

  • Dagegen erfolgt die  ärztliche Leistungsabrechnung   im ambulanten Bereich indirekt.  Ein  Grundlagenvertrag  zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), (einer Körperschaft  des öffentlichen Rechts, also staatlich, der alle niedergelassenen Ärzte angehören müssen) und dem Spitzenverbänden der gesetzlichen  Krankenkassen (GKV)  regelt alles. Die   Krankenkassen  überweisen der KV  pauschal  für jedes  ihrer ärztlichen Mitglieder  in regelmäßigen  Abständen einen  Betrag. Die KV verteilt diesen Betrag dann auf die einzelnen Facharztgruppen,  bewertet nach   jeweils  geleisteten  Abrechnungspunkten. Die Abrechnungen  der Ärzte mit der KV erfolgen quartalsweise. Zwischendurch erhalten die Ärzte monatlich Abschlagszahlen, die am Quartalsende dann  insgesamt ausgeglichen werden.

Die Pflegeversicherung  hat ihren  „eigenen Topf“  zum Bezahlen ambulanter und stationärer  Pflegeleistungen. Die  Leistungen der  Krankenhäuser werden aus einem,   davon unabhängigen,   “anderen Topf“ der Krankenversicherungen   vergütet.  Deshalb  wirken  sich die   Einsparungen kumuliert von 1995 bis 2012  durch  den Rückgang der Belegungs-/Berechnungstage  mit  rd. 10,3 Milliarden €  voll   bei den Gesetzlichen Krankenkassen aus.   ( C 4.1).  Sie haben mehr Geld auf Ihren Konten.

Seit Einführung des Hausnot-Ruf  in 1980   und  der Pflegeversicherung in 1995   sind  im  mobilen  ambulanten Pflegebereich etwa 350.000   und in den Hausnot-Ruf Zentralen  ca. 15.000 neue  Arbeitsplätze entstanden.   Es ist  in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland  keine   Einzelmaßnahme bekannt, durch  die  eine  solche  große   Anzahl von Arbeitsplätzen generiert  wurde.  Werden Familienangehörige pflegerische für Verwandte tätig  und üben sie dadurch einen gewissen Konsumverzicht aus, wird ihnen  dies  von der  Pflegeversicherung  finanziell  anteilig vergütet.

Nr. 45 Gesamtrechnungen  ambu. Pflege-Krankenhaus-Hausnot

Nr. 46  Pflegeversicherung-Leistungsempfänger 1995-2008

Nr. 47 Pflegeversicherung Einnahmen  und Ausgaben 1998- 2008

Nr. 52 Gesamtsicht: The Graying Of Germany – Das Grauwerden Deutschlands

Nr. 53  DNB, Katalog ,  Deutsche National Bibliothek-

Nr. 54  Das Prinzip der Rechten Ordnung der  Dinge

Nr. 15  Symposiumsbericht HausnotRuf 1980

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